CDU Stadtverband Bocholt

Strategisches Konzept zur Unterstützung lokaler Wirtschaftszweige

Prüfantrag der Fraktionen der CDU und FDP

Strategisches Konzept zur Unterstützung lokaler Wirtschaftszweige durch die Stadt Bocholt


A) Problem 
Die Corona-Pandemie wirkt sich wie überall auch nachhaltig auf das Leben in Bocholt aus. Neben allen Auswirkungen im öffentlichen, sozialen und privaten Leben sind zahlreiche Wirtschaftszweige durch die staatlich angeordneten Maßnahmen betroffen. Betriebsschließungen oder eine Wiederöffnung nur unter strengen Auflagen durch die Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVo) haben zahlreiche Betriebe nahe an die Existenzbedrohung gebracht. 
Zwar haben Bund und Land über die schnell zugeteilten Hilfsprogramme bereits Subventionen in gestaffelter Form an ca. 1.400 Unternehmen in Bocholt gezahlt. Für einige Branchen konnten diese Zuschüsse jedoch nur ein erster Teil der Hilfen sein, da diese weiterhin nachhaltig von Umsatzeinbrüchen getroffen sind und auch perspektivisch nicht in absehbarer Zeit zu Umsätzen zurückkehren werden, die eine gesunde Betriebsstruktur erfordert. Zu diesen Branchen zählt insbesondere die Gastronomie/Hotellerie und auch viele Einzelhändler sowie persönliche Dienstleister u.a. mit engem Kundenkontakt, die weiter von strengen hygienischen Auflagen betroffen sind.
Viele dieser Betreibe sind aber nicht nur als Arbeitgeber und Steuerzahler, sondern auch für das Stadtbild und die Aufenthaltsqualität von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund besteht ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser bestehenden Strukturen. 
 
B) Lösung 
Derzeit werden politisch auf Ebene von Bund und Land zwar weitere gezielte Hilfen diskutiert, hier ist aber nicht absehbar ob, wann und wie diese wirklich in die Tat umgesetzt werden. Für einige Betriebe in besonders betroffenen Branchen ist daher zu überlegen, ob diese auch seitens der Stadt Bocholt eine Unterstützung erhalten, um bestehen bleiben zu können und so das Stadtbild und das Stadtgefüge zu erhalten. 
Auf Grundlage dieses Prüfantrages der beiden oben genannten Fraktionen ist unter Federführung des FB Finanzen und unter Abstimmung mit dem Rechtsreferat, der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft Bocholt mbH nach den folgend festgelegten Parametern bis Ratssitzung vor den Sommerferien ein Vorschlag für ein Unterstützungs- und Hilfspaket zu erarbeiten. 
Auf dieser Basis ist dann zu entscheiden, mit welchen Auswirkungen und nach welchem Verfahren ein solches Hilfspaket durch die Stadt aufgestellt werden kann. Zudem ist eine Einschätzung zu treffen, ob dieses ausreichend Aussicht auf Erfolg verspricht. 
 
Rahmendaten eines Unterstützungs- und Hilfspaketes der Stadt Bocholt: 
1. Grundsatz der Notlage 
Grundlage einer jeden Förderung in Bezug auf die Corona-Pandemie durch die Stadt Bocholt muss sein, das das Unternehmen allein aufgrund der Corona- Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage ist. Diese spezifische Notlage muss durch entsprechend geeignete Nachweise ausreichend substantiiert gegenüber der Stadt Bocholt dargelegt werden. Hierzu ist zu überlegen, ob Nachweise von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Banken durch das Unternehmen vorgelegt werden müssen. 
Zu prüfen ist auch, ob seitens des Unternehmens eine Ausfallversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung für das Unternehmen besteht, ob diese zahlt oder auch, warum ggf. keine Versicherung abgeschlossen wurde. Hierbei kann der bewusste Nicht-Abschluss einer möglichen Versicherung auch schon zum Verlust einer Förderung führen. 
2. Grundsatz der doppelten Nachrangigkeit 
Ein kommunales Hilfsprogramm kann nur unter dem Vorbehalt stehen, dass zwei wesentliche Voraussetzungen vorliegen. 
a) Seitens des Bundes und des Landes NRW erfolgen keine weiteren gleichartigen Hilfsprogramme. Im Rahmen der Förderung sollen die zu unterstützenden Betriebe auf die weiteren Möglichkeiten der Beratungsförderung hingewiesen werden (BAFA, Potenzialberatung, GoDigital etc.). 
b) Ein kommunales Programm muss zudem unter dem Vorbehalt stehen, dass es jederzeit abgebrochen wird, sollte von höheren Ebenen nachträglich noch ein Hilfsprogramm gestartet werden. Hierzu ist in den kommunalen Förderbedingungen ggf. auch ein Rückzahlungsanspruch zu verankern. Es ist ebenso klarzustellen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. 
3. Grundsatz der Staffelung & des Höchstbetrages 
Ein Hilfsprogramm der Stadt muss nach Größen der Unternehmen gestaffelt sein. Es sollte zudem eine Mindestschwelle und eine Größenstaffelung haben. Es ist zudem ein maximaler Förderbetrag pro Unternehmung und auch pro Unternehmer (Mehrfachunternehmer) festzulegen. Die Kriterien und die Staffelung sollen möglichst einfach gehalten werden, um eine operative Machbarkeit und Prüfbarkeit zu gewährleisten. 
4. Grundsatz der zeitlichen Befristung 
Das Programm ist mit einer klar definierten zeitlichen Befristung zu versehen, um für die Betriebe und die Stadt eine Planbarkeit und Finanzierbarkeit zu gewährleisten. Ein solches Programm soll insgesamt nur einmal aufgelegt werden. 
5. Grundsatz der periodenhaften Auszahlung 
Die Förderung soll nicht in einem einmaligen Abschlag gezahlt werden, sondern vielmehr auf mehrere Tranchen aufgeteilt werden. So wird gewährleistet, dass ein Stopp der Auszahlung jederzeit veranlasst werden kann. Zudem ist festzuhalten, dass auf die Förderung auch nach Beginn kein Rechtsanspruch besteht und diese unter dem Vorbehalt einer Freiwilligkeit der Subvention steht und somit von der Stadt ohne Angabe von Gründen gestoppt werden kann. 
6. Grundsatz des Sitzes in Bocholt/ innere Kriterien 
Gefördert werden sollen nur Betriebe die Ihren Firmensitz in Bocholt haben. Bei Betrieben mit mehreren Produktionsstandorten oder Sitzen ist zu überlegen, ob diese entweder überhaupt in den Förderkreis mit einbezogen werden oder ob eine anteilige Förderung anhand der Betriebsstätte in Bocholt erfolgt. Grundsätzlich sollte im Vorhinein überlegt werden, ob größere Ketten überhaupt mit in die Förderung einbezogen werden. 
Weitere Kriterien einer Förderung und Auszahlung sind in der Erarbeitung zu überlegen und hinsichtlich Aufwand und Praktikabilität zu bewerten. Im Vordergrund soll neben der generellen Hilfe vor allem die Zielgenauigkeit auf die zu unterstützenden Branchen gelegt und Mitnahmeeffekte vermieden werden. Die Art der Förderung in Form von Soforthilfen (z.B. als Zuschuss, Kredit oder in Form von Gutscheinen) ist im Vorhinein zu klären und ggf. branchenspezifisch zu beurteilen. 
7. Ausschließliche Förderung grds. gesunder Betriebe / Öffnung 
Grundlage eines förderfähigen Antrages muss sein, dass die Unternehmen Bilanzen bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung mindestens der vergangenen 3 Jahre vorlegen. Eine Förderung muss unter dem Vorbehalt stehen, dass der Betrieb allein Corona-bedingt in eine wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage geraten ist. 
Zudem ist eine Grundvoraussetzung, dass Unternehmen, die Hilfen der Stadt Bocholt erhalten wollen, alles in Ihren Möglichkeiten und nach den Vorgaben der jeweiligen CoronaSchVO zulässige tun müssen, eigene Umsätze zu generieren. Insofern sind Schließungen aufgrund eines nur geringen Umsatzes förderschädlich. 
Über die Antragstellung und die erfassten Daten ist strikte Vertraulichkeit zu wahren und diese ist den Unternehmen und Betrieben behördlich zuzusichern. 
8. Formgrundsatz 
Die Förderung ist wie dargelegt als freiwillige Zahlung auszugestalten. Es sollte grds. überlegt werden, wie diese steuerrechtlich günstig für die Stadt ausgezahlt werden kann (Vermeidung von Umsatzsteuer) und gleichzeitig möglichst im Vertragswege mit einer Selbstverpflichtung des Betriebes für eine etwaige Rückzahlung verbunden werden kann  (Unterwerfung unter eine Zwangsvollstreckung). Zudem ist das gesamte Programm unter dem Aspekt des europäischen Beihilferechts zu beleuchten. Jedoch soll keine Förderung der einzelnen Unternehmen in Überschreitung der de-minimis Grenzen erfolgen, sodass dieses Risiko grds. als eher  gering zu betrachten ist. 
9. Grundsatz der Fortführung des Betriebes 
In den Förderbedingungen ist sicherzustellen, dass der Betrieb nach Auskehrung der Förderung noch einen definierten Zeitraum fortgeführt wird. Dieses Erfordernis sollte nicht unter 3 Jahren liegen und ggf. die Einschränkung enthalten, dass für eine vorzeitige Unternehmensaufgabe nur Gründe zählen sollen, die die Unternehmensführung zu vertreten hat. Für den Fall einer früheren und insbesondere freiwilligen Unternehmensaufgabe ist eine Rückzahlungsverpflichtung festzulegen und zu prüfen, wie diese effektiv durch die Stadt durchgesetzt werden kann. 
10. Förderfähige Branchen / Betriebe 
Insgesamt ist zu überlegen, ob man das Hilfsprogramm generell auf Bocholter Unternehmen erstrecken möchte oder ob hier einzelne Branchen besonders im Fokus stehen, weil diese eine besondere Bedeutung für die Stadt, ihr Erscheinungsbild oder den lokalen Arbeitsmarkt haben: 
a) Förderung Gastronomie / Hotellerie 
aa) Anlass: 
Die Betroffenheit ist durch die verhängte lange Sperrung mittels der CoronaSchVO besonders hart. 
bb) Pro: 
- die Branche kann keine Nachholeffekte erzielen
- Margen in der Gastronomie sind auch in normalen Zeiten eher gering, sodass eine Rücklagenbildung schwerfällt 
- sie ist stadtbildprägend für die Innenstadt oder wichtig für das soziale Leben in den Stadtteilen und das Lebensgefühl in Bocholt 
- auch durch eine Öffnung mit der neuen CoronaSchVO ist noch längere Zeit nur mit marginalen Umsätzen zu rechnen
- zahlreiche Betriebe sind nicht im Eigentum der Betreiber 
- Anzahl im gesamten nur bei ca. 150 Betrieben, wobei hier noch Ausnahmen möglich wären 
cc) Contra: 
- Nur eine Branche zu fördern erscheint politisch ggf. nicht opportun
dd) Mittel: 
Als Mittel kommen keine Kredite, Bürgschaften oder Besicherungen sondern nur Geldmittel in Betracht. 
b) Förderung Einzelhandel /Dienstleister 
aa) Anlass: 
Die Betroffenheit durch die verhängte Sperrung mittels der CoronaSchVO war überwiegend mittelschwer und nur teilweise besonders hart (Kosmetik-, Massage-, Tattoo-Studio; Reisebüro) 
bb) Pro: 
- die Branche kann teilweise keine Nachholeffekte erzielen
- Leerstände in der Innenstadt werden vermieden 
cc) Contra: 
- Problematik der nicht Inhabergeführten Geschäfte/Ketten
- Anzahl der Betriebe erhöht sich auf bis zu 700 
dd) Mittel: 
Als Mittel kommen Kredite, Bürgschaften und Besicherungen, vor allem aber Geldmittel in Betracht. Zudem ist ein zeitlich befristetes Gutscheinsystem als Kaufanreiz denkbar. 
c) Förderung aller Betriebe
aa) Anlass: 
Die Betroffenheit durch die verhängte Sperrung mittels der CoronaSchVO war überwiegend mittelschwer, da kaum vollständige Schließungen erfolgt sind. Jedoch sind gesamtwirtschaftliche Auswirkungen mit Effekten auch auf diese Betriebe erkennbar. 
bb) Pro: 
- die Branchen können teilweise Nachholeffekte erzielen, teilweise auch nicht
- KMU-Grundstruktur wird unterstützt, Start-Ups gefördert und Arbeitsplatzsicherung betrieben 
cc) Contra: 
- städtebauliche Relevanz nicht so hoch wie bei Gastronomie und Handel 
- Anzahl der Betriebe erhöht sich so drastisch auf bis zu 1.400 Unternehmen
- Förderung kostet die Stadt sehr viel Geld, Gefahr der finanziellen Überforderung der Stadt  
dd) Mittel: 
Als Mittel kommen Kredite, Bürgschaften oder Besicherungen und Geldmittel in Betracht. 
 
C) Alternativen
Keine Förderung, weil dies grds. abgelehnt wird. 
 
D) Kosten 
Die Kosten sind abhängig vom Umfang und genauen Zuschnitt eines Programmes. Diese liegen vermutlich zwischen 500.000 EUR als Mindestschwelle und bis zu 5.000.000 EUR als Maximalbetrag. 
Genauer zu veranschaulichen ist die Darstellbarkeit im Haushalt der Stadt Bocholt mittels Sonderbedingungen im Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz –NKF-CIG) über einen Abschreibungszeitraum von 50 Jahren.  
 
E) Zuständigkeit
Politisch ist für den Beschluss der Rat verantwortlich. Für die Ausarbeitung sollte die Verwaltung beauftragt werden ein Konzept bis zur kommenden Ratssitzung nach den o.g. Vorgaben zu entwerfen.