CDU Stadtverband Bocholt

Öffentlich-private Partnerschaften bald auch in Bocholt?

Verwaltung soll Realisierbarkeit von PPP-Modellen in Bocholt prüfen
Öffentlich-private Partnerschaften, sogenannte PPP-Modelle, können laut der Bocholter CDU und FDP viele Vorteile für eine Kommune ergeben. Die beiden Fraktionen beantragen daher in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Mittwoch, dass die Verwaltung die Realisierbarkeit von PPP-Modellen in Bocholt prüft.
 
Vor dem Hintergrund immer größer werdender Aufgabenprofile von Kommunen sind öffentlich-private Partnerschaften ein denkbarer Weg, Synergien zu heben, schreiben Burkhard Weber (CDU) und Burkhard Henneken (FDP) in ihrem Antrag. Die Fraktionsvorsitzenden: „So können kommunale Personalressourcen geschont und finanzielle Rahmenbedingungen eingehalten werden. Außerdem werden gleichzeitig privaten Investoren die Möglichkeit zur Investition in die Infrastruktur einer Kommune gegeben.“ Durch genau definierbare Leistungsbeschreibungen ließen sich auch die zu erbringenden Standards festlegen sowie Risiken von Baupreissteigerungen und terminlichen Verschiebungen minimieren. Weber und Henneken weisen darauf hin, dass laut einer Untersuchung des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz der Effizienzvorteil nach Vertragsschluss bei durchschnittlich 15 Prozent liegt. „Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, dass öffentlich-private Partnerschaften auch für Bocholt interessant sein könnten“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden.
 
Die Verwaltung soll deshalb laut dem gemeinsamen Antrag prüfen, zu welchem Ergebnis eine Stärken- und Schwächenanalyse kommt. Außerdem sollen noch vier weitere Fragen geklärt werden: CDU und FDP wollen zum einen wissen, ob es Einschränkungen bei der Nutzbarkeit von Immobilien gibt, die im Rahmen eines PPP-Modells errichtet werden. Des Weiteren welche Erfahrungen andere Kommunen damit gemacht und ob unterschiedliche Effekte je nach Investitionssumme erkennbar sind. Abschließend möchten die Fraktionen wissen, ob sich im Vorfeld die Mehr- oder Minderkosten nach einer Laufzeit von beispielsweise 30 Jahren in Summe zwischen PPP-Modell und Eigenfinanzierung ermitteln lassen.