CDU Stadtverband Bocholt

CDU möchte Bocholter Vereine mit Förderfond unterstützen

100.000 Euro – mit dieser Summe möchte die Bocholter CDU-Fraktion einen Rettungsschirm für existenzbedrohte Vereine ins Leben rufen
100.000 Euro – mit dieser Summe möchte die Bocholter CDU-Fraktion einen Rettungsschirm für existenzbedrohte Vereine ins Leben rufen. Aus diesem Förderfond sollen den Vereinen bis zu 75 Prozent der entstandenen Kosten erstattet werden, sofern sie aus den von Land und Bund bereitgestellten Fördermittel keine Unterstützung erhalten. Einen entsprechenden Antrag stellt die CDU für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
 
„Das Fortbestehen der Vereinsstruktur liegt uns am Herzen. Wenn einzelne Vereine aufgrund der Coronakrise unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, sodass sie teilweise sogar vor einer Auflösung stehen, muss die Gesellschaft handeln. Denn genau diese Vereine haben sich in der Vergangenheit für die Gesellschaft eingesetzt und beispielsweise durch die ehrenamtliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen Dienste von unbezahlbaren Wert für alle Bocholterinnen und Bocholter geleistet“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Burkhard Weber.
 
Im CDU-Antrag schreibt er: „Im Rahmen der Rettungsschirme von Bund und Land stehen für Firmen und Gewerbetreibende Unterstützungen bereit. Auch unternehmerisch tätige Vereine können hierüber Förderungen beantragen. Wir haben in Bocholt aber auch Vereine, die über diese oder andere Fördertöpfe keine Unterstützung erhalten können und durch die aktuelle Lage in ihrer Existenz bedroht sind. Es kann nicht sein, dass die in den Vereinen ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder schlimmstenfalls noch mit privaten Vermögen in die Bresche springen müssen“, so Weber in dem Antrag.
 
Für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. April beantragt die CDU-Fraktion daher, einen Förderfond zur Rettung existenzbedrohter Vereine auf dem Bocholter Stadtgebiet einzurichten. In diesem soll zunächst bis zu 100.000 Euro aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Aus diesem Fond sollen den Vereinen, die nicht im Rahmen der bereits bestehenden Rettungsschirme antragsberechtigt sind, bis zu 75 Prozent der vor der Krise entstandenen Kosten erstattet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Vereine einen entsprechenden Antrag stellen und aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie selbst oder durch Rücklagen nicht für die Kosten aufkommen können. Die Verwaltung soll laut CDU-Antrag schnellstmöglich eine Förderrichtlinie erstellen.